Begleitetes Besuchsrecht

Benutzer.innen

Die Begleiteten Besuchstage Freiburg organisieren begleitete Besuche und stehen allen Personen offen, die per Gerichtsbeschluss oder im Rahmen eines von einem offiziellen Sozialdienst übernommenen Mandats überwiesen werden. Auf eigene Initiative kann sich jede Person an uns wenden, um sich über begleitete Besuche beraten zu lassen.

Vor dem ersten Besuch in den Begleiteten Besuchstagen wird die betroffene Person gebeten, sich mit der Direktion in Verbindung zu setzen. Sie erklärt, wie der Besuch abläuft und wie er durchgeführt wird.

Angebot

  1. Besuch im Inneren der Räumlichkeiten :
        a) Maximale Dauer der ersten 3 Besuche: 1h30
        b) Maximale Dauer ab dem 4. Besuch: 2 Stunden
  2. Möglichkeit der Einführung von verschobenen Ankunftszeiten der Elternteile
  3. Besuch mit spezieller Aufsicht, maximale Dauer: 1 Stunde
  4. Besuch mit Erlaubnis zum Verlassen der Räume: die Dauer des Besuchs kann nach
        Meinung des Teams der Begleiteten Besuchstage Freiburg gestaffelt werden
  5. Maximale Dauer des Ausflugs: 3h45, wenn die Eltern den gleichen Zeitplan haben

Begleitende Fachpersonen

Die Aufsicht der Besuche wird von sozialen und psychologischen Fachleuten durchgeführt, die eine spezielle Ausbildung für diese Art von Interventionen absolviert haben. Die Direktion und die Betreuer.innen arbeiten eng zusammen. Sie unterliegen einer absoluten Verschwiegenheitspflicht.